Beiträge

Beitragsänderung
ab 01. Januar 2024 gültig

Unsere Bankverbindung

Institut: Sparkasse Vorpommern

IBAN: DE46 1505 0500 0102 0529 48

BIC: NOLADE 21 GRW

Vollzahler
Beitrag
(B) 28,00 Euro
Kuhle (K) 52,00 Euro
Gesamt   80,00 Euro
Jugend
Beitrag
(B) 10,00 Euro
Kuhle (K) 08,00 Euro
Gesamt   18,00 Euro

Information

Damit sie die gültige Jahresangelerlaubnis von uns ausgehändigt bekommen, ist bei der Abholung die Fischereischeinabgabemarke vorzuzeigen

Beitrags- und Entgeltordnung des LAV M-V e.V.

Beitragsordnung für den AV Jarmen e.V.

1. Beiträge sind Bringepflichtig.

2. Über die Höhe der Beiträge, Aufnahmegebühren und Ersatzzahlungen entscheidet die Mitgliederversammlung.

3. Beitragszahlungen sind frühestens ab dem 1. November für das Folgejahr zu entrichten.

4. letzter Zeitpunkt für Beitragszahlungen ist der 31.Juli.

5. Die Beitragzahlungen sind per Überweisung zu tätigen.

6. Erster Zeitpunkt der Angelkartenausgabe ist die Jahreshauptversammlung in der ersten Dezemberhälfte.

7. Nachkassierungen finden ab Januar statt. Termine werden auf der Homepage und im Aushangkasten bekanntgegeben.

8. Bezahlte Angelkarten die am letzten Termin der Nachkassierung nicht abgeholt wurden, können nur noch im Rahmen offizieller Vereins- und Vorstandstermine in Jarmen, nach vorheriger Absprache, in Empfang genommen werden. Alternativ kann die postalische Zusendung der Angelpapiere per Einschreiben mit Rückschein gegen eine Vorauszahlung von 10,00 € erfolgen. Hierfür ist eine Bearbeitungszeit von 14 Tagen nach vollständigem Zahlungseingang vorgesehen.

9. Eventuell entstehende Kosten für Angelkartenausgaben außerhalb der offiziellen Termine (Nachkassierungen, Arbeitseinsätze, Vereinsveranstaltungen) trägt das jeweilige Mitglied.

10. Jedes ordentliche Mitglied (Vollzahler) verpflichtet sich pro Jahr 3 Arbeitsstunden für den Verein zu leisten. Diese können im Rahmen von offiziellen Arbeitseinsätzen oder individuell, in vorheriger Absprache mit dem Vorstand, erfolgen und sind unter Angabe der Teilnehmenden und der geleisteten Arbeit zu melden. Arbeitsstunden können auch ersatzweise von einem anderen Vereinsmitglied erbracht werden. Dies ist dem Vorstand mitzuteilen. Sind diese 3 Stunden bis zur nächsten Jahreshauptversammlung nicht erbracht worden sind im Rahmen

der Beitragzahlung für das Folgejahr zusätzlich 30,00 € zuentrichten. Schwerbeschädigte und Rentner sind von dieser Regelung ausgenommen. Hierfür ist ein Nachweis zu erbringen.